gesuche

allgemeines

Gesuche an den Stiftungsrat sind jeweils spätestens per 1. Februar bzw. 1. September begründet und belegt einzureichen. Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel jeweils anfangs März bzw. anfangs Oktober über die Gesuche. Die Gesuche haben insbesondere über die finanzielle Situation der Gesuchstellenden Auskunft zu geben. Studierende, die ein Gesuch stellen wollen, sind gebeten, das Gesuchsformular "Gesuch um Stiftungsleistungen" zu verwenden. Das Gesuchsformular gibt umfassend Auskunft darüber, wie das Formular auszufüllen und welche Belege einzureichen sind. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden.

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Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Sicherheit aller Personendaten ist der Josef und Olga Tomcsik-Stiftung ein wichtiges Anliegen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche Daten wir von Ihnen bearbeiten, wofür wir diese Daten benötigen und was Ihre Rechte sind. Wir erheben, bearbeiten und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.
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wichtige unterlagen

Ein vollständiges Gesuch hat insbesondere die folgenden Informationen und Belege zu umfassen: Detaillierte Kostenaufstellung, Offerten / Bestätigungen von auswärtigen Universitäten, Instituten etc., die besucht werden / Referenz-/Empfehlungsschreiben von Universitäten bzw. von verantwortlichen Lehrpersonen / Immatrikulationsbescheinigung / Begleitschreiben, in dem Sie Ihr Ersuchen um eine finanzielle Unterstützung kurz begründen / Lebenslauf

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Josef und Olga Tomcsik-Stiftung
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